Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - § 5 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes vom 5. November 2024 unwirksam§ 5 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes vom 5. November 2024 unwirksam

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§ 5 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes vom 5. November 2024 unwirksam§ 5 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes vom 5. November 2024 unwirksam

Das OVG Bremen hat § 5 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes vom 5. November 2024 (Brem.GBl. S. 1014) – AusbUFDVO- für unwirksam erklärt und im Übrigen den Normenkontrollantrag gegen die Verordnung abgelehnt (Az. 2 D 7/25).