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Kein Kurzarbeitergeld für Automobilzuliefererbetriebe bei anhaltender StrukturkriseKein Kurzarbeitergeld für Automobilzuliefererbetriebe bei anhaltender Strukturkrise

Das SG Konstanz hat über einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld in einem Automobilzulieferbetrieb entschieden (Az. S 7 AL 781/21).