Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Abgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter ist ArbeitslohnAbgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter ist Arbeitslohn

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Abgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter ist ArbeitslohnAbgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter ist Arbeitslohn

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten zu steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit führt (Az. 14 K 3421/20 E).