Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Achte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit BelgienAchte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Belgien

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Achte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit BelgienAchte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Belgien

Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 06.05.2020 zur Entlastung von Grenzpendlern im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde zum achten Mal verlängert – nunmehr bis zum 31.03.2022. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).