Für die Adoption eines Erwachsenen ist ein strenger Maßstab anzulegen. Nicht ausreichend ist etwa, dass Erbschaftsteuer gespart, dem Adoptierten ein Aufenthaltsrecht oder den Annehmenden eine günstige Pflegekraft beschafft werden soll. So das OLG Oldenburg (Az. 11 UF 187/22).
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