Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Änderung des Anwendungserlasses zu § 158 AOÄnderung des Anwendungserlasses zu § 158 AO

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Änderung des Anwendungserlasses zu § 158 AOÄnderung des Anwendungserlasses zu § 158 AO

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 ist § 158 AO neu gefasst worden. Das BMF veröffentlicht die Neufassung des AEAO dazu (Az. IV D 2 – S-0333 / 23 / 10001 :001).