Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches VerhältnisAnspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis

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Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches VerhältnisAnspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis

Das LAG Köln hat das Erzbistum Köln verurteilt, die Klägerin rückwirkend zum 01.01.2021 in ein beamtenähnliches Verhältnis zu übernehmen und den Differenzbetrag zu ihrer bisherigen Vergütung nachzuzahlen (Az. 4 Sa 371/23).