Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 3. Juli 2024 die Verlautbarung Nr. 21 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Artikel 16 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
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