Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Arbeitgeber erhalten keine Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Entgeltfortzahlungsansprüchen ihrer Arbeitnehmer nach Infektionen mit dem Corona-VirusArbeitgeber erhalten keine Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Entgeltfortzahlungsansprüchen ihrer Arbeitnehmer nach Infektionen mit dem Corona-Virus

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Arbeitgeber erhalten keine Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Entgeltfortzahlungsansprüchen ihrer Arbeitnehmer nach Infektionen mit dem Corona-VirusArbeitgeber erhalten keine Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Entgeltfortzahlungsansprüchen ihrer Arbeitnehmer nach Infektionen mit dem Corona-Virus

Eine Arbeitgeberin hat gegen den Landschaftsverband Rheinland keinen Anspruch auf Erstattung des Arbeitsentgelts, das sie ihrem im November 2022 mit dem Corona-Virus infizierten Arbeitnehmer weitergezahlt hatte. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 29 K 6557/24).