Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Aus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer ist nicht zwingend MasseverbindlichkeitAus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer ist nicht zwingend Masseverbindlichkeit

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Aus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer ist nicht zwingend MasseverbindlichkeitAus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer ist nicht zwingend Masseverbindlichkeit

Das FG Münster entschied, dass die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Einkommensteuer keine Masseverbindlichkeit darstellt, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist (Az. 10 K 1934/21 E).