Das BMF veröffentlicht die Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2023 (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :057).
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