Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer PersonengesellschaftBeteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

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Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer PersonengesellschaftBeteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Das BMF berücksichtigt bei der Beteiligung von jPöR an einer Personengesellschaft die Grundsätze aus den BFH-Urteilen I R 52/13 vom 25. März 2015 und I R 16/19 vom 18. Januar 2023 (Az. IV C 2 – S 2706/00056/014/035).