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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2024Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2024

Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2024 berechnet wird (Az. IV D 4 – S-3104 / 19 / 10001 :009).