Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Bewusstlos verpflichtet? – Zur Übernahme von Behandlungskosten nach RettungBewusstlos verpflichtet? – Zur Übernahme von Behandlungskosten nach Rettung

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Bewusstlos verpflichtet? – Zur Übernahme von Behandlungskosten nach RettungBewusstlos verpflichtet? – Zur Übernahme von Behandlungskosten nach Rettung

Wer bewusstlos ist, kann keinen Vertrag schließen. Die Kosten seiner Rettung muss ein Patient ohne Krankenversicherung trotzdem tragen. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 12 O 50/22).