Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine PhotovoltaikanlageBFH: AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

BFH: AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine PhotovoltaikanlageBFH: AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der BFH den Beschluss des FG Köln (Finanzamt darf Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen) vom 14.03.2024 (Az. 7 V 10/24) aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2021 vom 21.11.2023 ohne Sicherheitsleistung bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Beendigung des Einspruchsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt (III B 24/24 (AdV)).