Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft BFH: „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft 

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BFH: „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft BFH: „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft 

Der BFH entschied zum Fortbestand der finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers auf einen unterjährigen Übertragungsstichtag (Az. I R 45/20).