Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft – Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStGBFH: „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft – Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

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BFH: „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft – Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStGBFH: „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft – Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob eine finanzielle Eingliederung bei einer Verschmelzung des Organträgers auf einen anderen Rechtsträger auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft vorliegt und ob der Körperschaftsteuerbescheid ein Folgebescheid zum Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG ist (Az. I R 36/20).