Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: Haftung für überhöht bescheinigte EinlagenrückgewährBFH: Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr

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BFH: Haftung für überhöht bescheinigte EinlagenrückgewährBFH: Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr

Der BFH hatte bzgl. der Haftung für Kapitalertragsteuer zu klären, ob die rückwirkende Änderung von § 27 Abs. 5 KStG durch das SEStEG verfassungsgemäß ist und ob für einen Nachforderungsbescheid zur Kapitalertragsteuer die Regelung des § 27 Abs. 5 Satz 4 KStG herangezogen werden kann (Az. VIII R 35/20).