Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: Mitunternehmerrisiko eines stillen GesellschaftersBFH: Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

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BFH: Mitunternehmerrisiko eines stillen GesellschaftersBFH: Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Führten die von einer im Immobilienbereich tätigen GmbH mit ihrem Geschäftsführer und dem Prokuristen jeweils objektbezogen geschlossenen Verträge über eine „stille Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen“ zu einer atypisch stillen Gesellschaft, deren Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen waren? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. IV R 24/23).