Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, von welcher Bezugsgröße bei einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft, im Streitfall handelt es sich um eine „Corporation“ nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, die prozentuale Beteiligungshöhe für § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berechnen ist (Az. IX R 23/21).
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