Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die Erstattung von in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen zur Krankenversicherung, die auf einer sozialversicherungsrechtlichen Umqualifizierung des Versicherungsverhältnisses beruht, einen gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG steuerbaren Erstattungsüberhang auslösen kann (Az. X R 27/21).
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