Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH zum Vorsteuerabzug bei BetriebsveranstaltungenBFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

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BFH zum Vorsteuerabzug bei BetriebsveranstaltungenBFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob sich das Umsatzsteuerrecht bei der Berechnung der Grenze für das Vorliegen von Aufmerksamkeiten (hier im Rahmen eines Kochevents als betriebliche Weihnachtsfeier) an der neuen gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG zu orientieren hat (Az. V R 16/21).