Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG – Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-VertrauensschutzregelungBFH zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG – Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-Vertrauensschutzregelung

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BFH zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG – Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-VertrauensschutzregelungBFH zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG – Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-Vertrauensschutzregelung

Der BFH hat zur Frage eines hinreichenden Feststehens eines Auflösungsverlusts im konkreten Fall entschieden (Az. IX R 12/23).