Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler KindergeldserviceBFH: Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice

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BFH: Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler KindergeldserviceBFH: Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice

Der BFH entschied u. a., dass zu den Bezügen eines behinderten Kindes auch Unterhaltsleistungen seines Ehegatten gehören, bei deren Ermittlung die (ggf. einen behinderungsbedingten Mehrbedarf einschließenden) Unterhaltslasten des Ehegatten für eigene minderjährige Kinder zu berücksichtigen sind (Az. III R 11/23).