Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Brutto oder netto? Bürgergeldempfängerin muss nicht besser rechnen können als das JobcenterBrutto oder netto? Bürgergeldempfängerin muss nicht besser rechnen können als das Jobcenter

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Brutto oder netto? Bürgergeldempfängerin muss nicht besser rechnen können als das JobcenterBrutto oder netto? Bürgergeldempfängerin muss nicht besser rechnen können als das Jobcenter

Das LSG Berlin-Brandenburg hat einen Fall entschieden, in dem sich ein Fehler des Jobcenters bei der Einkommensanrechnung zugunsten der im Leistungsbezug stehenden Familie ausgewirkt hat. Zu klären war, ob das Jobcenter die überzahlten Leistungen zurückfordern darf (Az. L 3 AS 772/23).