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Bundesnetzagentur muss Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber nach der Zinswende nicht weiter erhöhenBundesnetzagentur muss Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber nach der Zinswende nicht weiter erhöhen

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur nicht verpflichtet ist, die am 12. Oktober 2021 für die Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegten kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze der vierten Regulierungsperiode wegen einer nach Festlegungserlass eingetretenen Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus anzuheben (Az. VI-3 Kart 27/24 [V] u. a.).