Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Bundesregierung zu Umsatzsteuer für öffentliche UnternehmenBundesregierung zu Umsatzsteuer für öffentliche Unternehmen

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Bundesregierung zu Umsatzsteuer für öffentliche UnternehmenBundesregierung zu Umsatzsteuer für öffentliche Unternehmen

Zur Zwischenbilanz der zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b UStG gibt die Bundesregierung Auskunft in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/12424) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.