Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Corona-Wirtschaftshilfen: Längere Fristen für Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und DezemberhilfenCorona-Wirtschaftshilfen: Längere Fristen für Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Corona-Wirtschaftshilfen: Längere Fristen für Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und DezemberhilfenCorona-Wirtschaftshilfen: Längere Fristen für Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen

Das BMWK und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden.