Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im Frühjahr 2020 rechtmäßigCoronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im Frühjahr 2020 rechtmäßig

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Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im Frühjahr 2020 rechtmäßigCoronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im Frühjahr 2020 rechtmäßig

Das von der Landesregierung in der Frühphase der Corona-Pandemie verhängte Verbot von Einreisen nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken war in der Zeit vom 2. April 2020 bis zum 18. April 2020 rechtmäßig. Das hat das OVG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 3 KN 1/20 und 3 KN 5/20).