Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Cum/Ex: Die gerichtliche Entscheidung, das gegen den Angeklagten gerichtete Hauptverfahren nicht in das selbstständige Einziehungsverfahren überzuleiten, ist nicht mit der Beschwerde anfechtbarCum/Ex: Die gerichtliche Entscheidung, das gegen den Angeklagten gerichtete Hauptverfahren nicht in das selbstständige Einziehungsverfahren überzuleiten, ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar

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Cum/Ex: Die gerichtliche Entscheidung, das gegen den Angeklagten gerichtete Hauptverfahren nicht in das selbstständige Einziehungsverfahren überzuleiten, ist nicht mit der Beschwerde anfechtbarCum/Ex: Die gerichtliche Entscheidung, das gegen den Angeklagten gerichtete Hauptverfahren nicht in das selbstständige Einziehungsverfahren überzuleiten, ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar

Das OLG Köln hat sich in einem Beschwerdeverfahren mit der Frage beschäftigt, ob für die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Beschwerde eröffnet ist, wenn das Landgericht den Antrag ablehnt, ein wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten einzustellendes Hauptverfahren als sog. selbständiges Einziehungsverfahren zum Zwecke der Einziehung von Taterträgen fortzusetzen (Az. 3 Ws 55/24).