Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Der Wechsel des Inhabers einer Notarstelle kann als Unternehmensübergang angesehen werdenDer Wechsel des Inhabers einer Notarstelle kann als Unternehmensübergang angesehen werden

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Der Wechsel des Inhabers einer Notarstelle kann als Unternehmensübergang angesehen werdenDer Wechsel des Inhabers einer Notarstelle kann als Unternehmensübergang angesehen werden

Das Gericht in Madrid möchte vom EuGH wissen, ob die Richtlinie über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen in Anbetracht der Besonderheiten der beruflichen Tätigkeit spanischer Notare anwendbar ist (Rs. C-583/21 bis C-586/21).