Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde der digitale Gewerbesteuerbescheid als Projekt umgesetzt. Seit April 2023 können Unternehmen oder deren Steuerberater, im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung den Zustellwunsch für den digitalen Gewerbesteuerbescheid mitteilen.
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