Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Erfolgreicher Eilantrag gegen die Anordnung zur Herstellung der LöschwasserversorgungErfolgreicher Eilantrag gegen die Anordnung zur Herstellung der Löschwasserversorgung

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Erfolgreicher Eilantrag gegen die Anordnung zur Herstellung der LöschwasserversorgungErfolgreicher Eilantrag gegen die Anordnung zur Herstellung der Löschwasserversorgung

Die Anordnung einer Verbandsgemeindeverwaltung, mit welcher die Eigentümer eines Wohngebäudes zur Herstellung und dauerhaften Unterhaltung einer eigenen Löschwasserversorgung verpflichtet worden sind, ist ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 3 L 1042/24.KO).