Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Ersatzeinreichung: Screenshot reicht, um beA-Störung glaubhaft zu machenErsatzeinreichung: Screenshot reicht, um beA-Störung glaubhaft zu machen

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Ersatzeinreichung: Screenshot reicht, um beA-Störung glaubhaft zu machenErsatzeinreichung: Screenshot reicht, um beA-Störung glaubhaft zu machen

Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung werden überspannt, wenn das Gericht eine anwaltliche Versicherung fordert, ohne einen vorgelegten Screenshot zu berücksichtigen. So entschied der BGH (Az. XI ZB 1/23). Darauf weist die BRAK hin.