Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - EU-Kommission konsultiert zur elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. 151 MehrwertsteuerrichtlinieEU-Kommission konsultiert zur elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. 151 Mehrwertsteuerrichtlinie

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EU-Kommission konsultiert zur elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. 151 MehrwertsteuerrichtlinieEU-Kommission konsultiert zur elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. 151 Mehrwertsteuerrichtlinie

Die EU-Kommission konsultiert bis 13.09.2024 zu einem Richtlinienvorschlag, der die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG abändern und mit dem eine elektronische Befreiungsbescheinigung eingeführt werden soll.