Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - EuG wird Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragenEuG wird Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen

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EuG wird Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragenEuG wird Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen

Dem Gericht der Europäischen Union (EuG) wird die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen: gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, Zollkodex, zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Verspätung oder bei Annullierung von Transportleistungen und System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.