Der EuGH hat in der Rs. C-623/22 ein weiteres Urteil über DAC-6-Meldepflichten im Spannungsfeld zur anwaltlichen Verschwiegenheit gefällt, er betonte darin die Bedeutung des Verhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Darauf weist die BRAK hin.
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Der EuGH hat in der Rs. C-623/22 ein weiteres Urteil über DAC-6-Meldepflichten im Spannungsfeld zur anwaltlichen Verschwiegenheit gefällt, er betonte darin die Bedeutung des Verhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Darauf weist die BRAK hin.
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