Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - EuGH zum Schutz personenbezogener Daten: Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann ohne Antrag Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnenEuGH zum Schutz personenbezogener Daten: Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann ohne Antrag Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen

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EuGH zum Schutz personenbezogener Daten: Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann ohne Antrag Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnenEuGH zum Schutz personenbezogener Daten: Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann ohne Antrag Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen

Der EuGH entschied zum Schutz personenbezogener Daten: Die Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann selbst dann die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen, wenn die betroffene Person zuvor keinen entsprechenden Antrag gestellt hat (Rs. C-46/23).