Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - EuGH zur Aufenthaltserlaubnis in der EU zu StudienzweckenEuGH zur Aufenthaltserlaubnis in der EU zu Studienzwecken

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

EuGH zur Aufenthaltserlaubnis in der EU zu StudienzweckenEuGH zur Aufenthaltserlaubnis in der EU zu Studienzwecken

Aufenthaltserlaubnis in der EU zu Studienzwecken: Ein Mitgliedstaat kann einen missbräuchlichen Antrag ablehnen, auch wenn er die Richtlinie, in der diese Befugnis vorgesehen ist, nicht korrekt umgesetzt hat. Das Missbrauchsverbot ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der nicht erst umgesetzt werden muss, um angewandt werden zu können. So entschied der EuGH (Rs. C-14/23).