Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßigFeststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig

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Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßigFeststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig

Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für rechtmäßig erklärt (Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23).