Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung fordernFinanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung fordern

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Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung fordernFinanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung fordern

Das Finanzamt darf für sämtliche Maßnahmen im Steuerverfahrensrecht personenbezogene Daten verarbeiten – die Erlaubnisnorm der AO ist DSGVO-konform. Auf diese Entscheidung des BFH weist die BRAK hin (Az. IX R 32/21).