Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf WiderrufFristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf

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Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf WiderrufFristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf

Die fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftiertem Lebensgefährten ist rechtmäßig. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 L 2791/25.DA).