Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Fristversäumnis: Datum auf elektronischem Empfangsbekenntnis muss zur HandakteFristversäumnis: Datum auf elektronischem Empfangsbekenntnis muss zur Handakte

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Fristversäumnis: Datum auf elektronischem Empfangsbekenntnis muss zur HandakteFristversäumnis: Datum auf elektronischem Empfangsbekenntnis muss zur Handakte

Fristen dürfen nur anhand des Datums auf dem elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden – daher gehöre dieses auch in die Akte, so der BGH (Az. I ZB 84/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.