Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Grundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäßGrundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäß

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Grundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäßGrundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäß

Das Einkommen des Ehegattens darf auf die Grundrente der Ehefrau angerechnet werden. Diese Praxis der Deutschen Rentenversicherung ist verfassungsgemäß. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 707/22).