Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Haftung von Luftfahrtunternehmen: Haustiere sind nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommenHaftung von Luftfahrtunternehmen: Haustiere sind nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Haftung von Luftfahrtunternehmen: Haustiere sind nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommenHaftung von Luftfahrtunternehmen: Haustiere sind nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommen

Der EuGH hat festgestellt, dass Haustiere nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommen sind. Denn auch wenn sich die gewöhnliche Bedeutung des Begriffs „Reisegepäck“ auf Gegenstände bezieht, lässt dies nicht den Schluss zu, dass Haustiere nicht unter diesen Begriff fallen (Rs. C-218/24).