Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Jahrelanger Informationsaustausch zwischen Kreditinstituten könnte bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellenJahrelanger Informationsaustausch zwischen Kreditinstituten könnte bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen

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Jahrelanger Informationsaustausch zwischen Kreditinstituten könnte bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellenJahrelanger Informationsaustausch zwischen Kreditinstituten könnte bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen

Der mehr als zehn Jahre andauernde Informationsaustausch zwischen 14 Kreditinstituten in Portugal könnte eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen. So der EuGH (Rs. C-298/22). Die Entscheidung, ob dies der Fall ist, sei letztlich Sache des portugiesischen Gerichts für Wettbewerbssachen, das den Fall vorgelegt hat.