Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - JStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der GrunderwerbsteuerJStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

JStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der GrunderwerbsteuerJStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Mit im Paket ein frühes Weihnachtsgeschenk für den Berufsstand: endlich Sicherheit in der Beratung bis 31.12.2026 – die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung bei Inanspruchnahme der grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften ist lt. DStV gebannt.