Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Kabinett beschließt Vierte MindestlohnanpassungsverordnungKabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

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Kabinett beschließt Vierte MindestlohnanpassungsverordnungKabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Das Bundeskabinett hat die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.