Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Kaufvertragsrecht: Fahrzeughändler kann sich nicht beliebig lange Lieferzeit vorbehaltenKaufvertragsrecht: Fahrzeughändler kann sich nicht beliebig lange Lieferzeit vorbehalten

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Kaufvertragsrecht: Fahrzeughändler kann sich nicht beliebig lange Lieferzeit vorbehaltenKaufvertragsrecht: Fahrzeughändler kann sich nicht beliebig lange Lieferzeit vorbehalten

Liefert der Fahrzeughändler ein bestelltes Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten. Dies entschied das AG Hanau (Az. 39 C 111/23).