Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Kein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen – Hinterbliebene eines Geschädigten muss Wegeunfall nachweisenKein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen – Hinterbliebene eines Geschädigten muss Wegeunfall nachweisen

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Kein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen – Hinterbliebene eines Geschädigten muss Wegeunfall nachweisenKein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen – Hinterbliebene eines Geschädigten muss Wegeunfall nachweisen

Für die den Versicherungsschutz des § 8 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII begründenden Umstände und damit auch für die Tatsache, dass der Geschädigte am Unfalltag einer versicherten Tätigkeit nachging und er sich auf dem Heimweg von dieser Tätigkeit befand, trägt die Hinterbliebene die Beweislast. So das SG Stuttgart (Az. S 13 U 3177/19).